Niklaus Lussi

auf den Sami­ch­laus redu­zie­ren, wür­de ihm nicht gerecht wer­den!
* 21. Janu­ar 1939      + 27. Novem­ber 2018

Nik Lussi war ein über­aus akti­ver Mann, der immer und jeder­zeit mit­an­pack­te und Ideen nicht nur for­mu­lier­te, son­dern sie auch mit gröss­tem per­sön­li­chen Ein­satz umsetz­te.
Sei­nen Witz, sei­nen Humor und sei­ne ‘Bau­ern­schläue’ wer­den wir mit einem brei­ten Lächeln lan­ge in Erin­ne­rung behalten!

Chlau­sen­ge­sell­schaft 1956 — 2006
Gemein­de­rat 1983 — 2003
Kan­tons­rat 1992 — 2004
Prä­si­dent Bür­ger­ge­mein­de 1994 — 2007

Alte Säge
Alte Säge — am Wasserrad
Chlau­sen­ge­sell­schaft

Hören Sie hier, wel­che Anek­do­ten Nik im Janu­ar 2016 einem Schü­ler erzählt hat:

Seit Mit­te des 19. Jahr­hun­derts ist die Fami­lie Lussi in Täger­wi­len ansäs­sig. Ursprüng­lich stammt sie aus Stans NW. — 1880 wur­de sie in Täger­wi­len ein­ge­bür­gert. (Sie­he auch unter GESCHICHTEN: Fami­lie Lussi wird ein­ge­bür­gert)


Unser Dank geht vor­al­lem an Els­beth Lussi-Näpf­lin, wel­che uns die­sen Bür­ger­brief zur Ver­öf­fent­li­chung auf unse­rer Home­page zur Ver­fü­gung gestellt hat. — Und ein wei­te­rer Dank geht auch an Otto Egloff sen. und Peter Giger (Co-Autor Täger­wi­ler Buch von 1999), wel­che uns beim Über­set­zen des Bür­ger­briefs gehol­fen haben.

Bürgerbrief Lussi Beschluss Tägerwilen

BÜRGERBRIEF

 

Nach­dem Vik­tor Lussi von Stans, Kan­ton Unter­wal­den, die Auf­nah­me in das Orts­bür­ger­recht der Gemein­de Täger­wei­len nach­ge­sucht hat, wur­de heu­te von der Gemein­de­ver­samm­lung, in Anwen­dung der Vor­schrif­ten des Geset­zes, betref­fend die Orga­ni­sa­ti­on der Gemein­den und der Gemein­de­be­hör­den, sowie über den Bür­ger­rechts­er­werb am 8. Novem­ber 1874, und nach Mass­ga­be derselben,

 

beschlos­sen:

 

I    Es sei der benann­te Vik­tor Lussi für sich und sei­ne Nach­kom­men als Bür­ger der ober­wähn­ten Gemein­de, mit allen den Rech­ten und Pflich­ten, wel­che gesetz­lich hirm­it ver­bun­den sind angenommen.

 

II   Es habe der­sel­be hir­für eine Ein­kauf­sum­me von frk 1‘000. / tau­send Fran­ken zu bezah­len und über­dies der Bestim­mung des § 26. des zitir­ten Geset­zes nachzukommen.

 

     Zur Bekräf­ti­gung des­sen wird die gegen­wär­ti­ge Bür­ger­rechts­ak­te ausgestellt.

 

 

Tae­ger­wi­len den 19. Novem­ber 1880

 

Der Prä­si­dent der Bür­ger­ge­mein­de        Dr. K. Egloff

 

Der Aktu­ar                                              Aug. Altwegg

Bürgerbrief Lussi Bestätigung Kanton

Der Regie­rungs­rath des Ct. Thurgau

 

Nach Ein­sicht der vor­ste­hen­den von der Gemein­de Tae­ger­wei­len dem Vic­tor Lussi von Stans Can­ton Unter­wal­den ert­heil­ten Bürgerrechtsakte

 

In betracht: dass der­sel­be bereits in Fol­ge Beschlus­ses des Gros­sen Rathes dd. 24. Novem­ber 1880 das Kan­ton. Bür­ger­recht erwor­ben hat;

 

                      beschliesst:

 

Die Auf­nah­me des Vic­tor Lussi in das Gemeind-Bürgerrecht 

von Tae­ger­wei­len und den gegen­wär­tig ihm hier­über zuge­stel­le Bür­ger­rechts-Brief ist ratificirt.

 

Gege­ben Frau­en­feld den 14. Jän­ner 1881.

 

Der Vice­prä­si­dent des Regierungsrathes

 

                                                      Vogler

 

Der Staats­schrei­ber

 

                                                      Kollbrunner

Noch etwas zu den 1000.- Fran­ken Ein­kaufs­sum­me:
Im Jah­re 1880 kos­te­te ein Kilo­gramm Ruch­brot rund 0.36 Fran­ken.
Heu­te (im Jahr 2020) sind es ca 5.40 Fran­ken. Wenn man die­ses Ver­hält­nis als Grund­la­ge zur Hoch­rech­nung nimmt, käme man heu­te auf eine Ein­kaufs­sum­me von ca. CHF 15’000.-
Das war doch tat­säch­lich viel Geld!

Rolf Seger und Bru­no Sut­ter, April 2020

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