
BÜRGERBRIEF
Nachdem Viktor Lussi von Stans, Kanton Unterwalden, die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht der Gemeinde Tägerweilen nachgesucht hat, wurde heute von der Gemeindeversammlung, in Anwendung der Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Organisation der Gemeinden und der Gemeindebehörden, sowie über den Bürgerrechtserwerb am 8. November 1874, und nach Massgabe derselben,
beschlossen:
I Es sei der benannte Viktor Lussi für sich und seine Nachkommen als Bürger der oberwähnten Gemeinde, mit allen den Rechten und Pflichten, welche gesetzlich hirmit verbunden sind angenommen.
II Es habe derselbe hirfür eine Einkaufsumme von frk 1‘000. / tausend Franken zu bezahlen und überdies der Bestimmung des § 26. des zitirten Gesetzes nachzukommen.
Zur Bekräftigung dessen wird die gegenwärtige Bürgerrechtsakte ausgestellt.
Taegerwilen den 19. November 1880
Der Präsident der Bürgergemeinde Dr. K. Egloff
Der Aktuar Aug. Altwegg