
Der Regierungsrath des Ct. Thurgau
Nach Einsicht der vorstehenden von der Gemeinde Taegerweilen dem Victor Lussi von Stans Canton Unterwalden ertheilten Bürgerrechtsakte
In betracht: dass derselbe bereits in Folge Beschlusses des Grossen Rathes dd. 24. November 1880 das Kanton. Bürgerrecht erworben hat;
beschliesst:
Die Aufnahme des Victor Lussi in das Gemeind-Bürgerrecht
von Taegerweilen und den gegenwärtig ihm hierüber zugestelle Bürgerrechts-Brief ist ratificirt.
Gegeben Frauenfeld den 14. Jänner 1881.
Der Vicepräsident des Regierungsrathes
Vogler
Der Staatsschreiber
Kollbrunner