Bürgerbrief Lussi Bestätigung Kanton

Der Regierungsrath des Ct. Thurgau

 

Nach Einsicht der vorstehenden von der Gemeinde Taegerweilen dem Victor Lussi von Stans Canton Unterwalden ertheilten Bürgerrechtsakte

 

In betracht: dass derselbe bereits in Folge Beschlusses des Grossen Rathes dd. 24. November 1880 das Kanton. Bürgerrecht erworben hat;

 

                      beschliesst:

 

Die Aufnahme des Victor Lussi in das Gemeind-Bürgerrecht

von Taegerweilen und den gegenwärtig ihm hierüber zugestelle Bürgerrechts-Brief ist ratificirt.

 

Gegeben Frauenfeld den 14. Jänner 1881.

 

Der Vicepräsident des Regierungsrathes

 

                                                      Vogler

 

Der Staatsschreiber

 

                                                      Kollbrunner