Mühli-Brief 1825

Nro. 105     des Ehehaften - Registers,

Wir Landammann  und  Kleiner Rath  des  Kantons Thurgau
urkunden hiermit:

Dass, bey der in Gemässheit des dritten Abschnitts des Gesetzes vom
5ten Brachmonath 1822, von Uns verantstalteten allgemeinen Untersu-
chung der Ehehaften im hiesigen Kanton

der Herr Johann Konrad Egloff

als Eigenthümer der mit der Haus - Nummer  43, bezeichneten sogenannten
Schmids - M ü h l e zu Tägerweilen
im Munizipalbezirk Tägerweilen, und Amtsbezirk Gottlieben,
sich über die besizende Rechtsame zu diesem Gewerbe
durch hoheitlichen Confirmations Brief  d.d. 19 ten July 1763,

vollständig ausgewiesen habe; und dass demnach der gedachte Gewerb
in seinem dermahligen Bestand, nämlich:

zu 2 Mahlgängen
“  1 Muesmühle mit zwey Wasserrädern,
“  1 Kernrölle
“  1 Oelmühle

förmlich anerkannt seye, um fernerhin unter den Bedingnissen, die je-
weils das Gesetz vorschreiben wird, und gegen Entrichtung einer jährlichen Recognitions - Gebühr von fl. 1.- sowie eines Wasserzinses von
fl. 1.36  kr.  betrieben werden zu können.

Kraft gegenwärtiger Bestätigungs - Akte, welche mit Unsern gewohnten
Unterschriften, und mit dem Standes - Siegel versehen ist.

Gegeben Frauenfeld den  6 ten May 1825

Der Landammann,
Präsident des Kleinen Raths,

J. Morell

Der Staatsschreiber,

Müller