
Nro. 105 des Ehehaften - Registers,
Wir Landammann und Kleiner Rath des Kantons Thurgau
urkunden hiermit:
Dass, bey der in Gemässheit des dritten Abschnitts des Gesetzes vom
5ten Brachmonath 1822, von Uns verantstalteten allgemeinen Untersu-
chung der Ehehaften im hiesigen Kanton
der Herr Johann Konrad Egloff
als Eigenthümer der mit der Haus - Nummer 43, bezeichneten sogenannten
Schmids - M ü h l e zu Tägerweilen
im Munizipalbezirk Tägerweilen, und Amtsbezirk Gottlieben,
sich über die besizende Rechtsame zu diesem Gewerbe
durch hoheitlichen Confirmations Brief d.d. 19 ten July 1763,
vollständig ausgewiesen habe; und dass demnach der gedachte Gewerb
in seinem dermahligen Bestand, nämlich:
zu 2 Mahlgängen
“ 1 Muesmühle mit zwey Wasserrädern,
“ 1 Kernrölle
“ 1 Oelmühle
förmlich anerkannt seye, um fernerhin unter den Bedingnissen, die je-
weils das Gesetz vorschreiben wird, und gegen Entrichtung einer jährlichen Recognitions - Gebühr von fl. 1.- sowie eines Wasserzinses von
fl. 1.36 kr. betrieben werden zu können.
Kraft gegenwärtiger Bestätigungs - Akte, welche mit Unsern gewohnten
Unterschriften, und mit dem Standes - Siegel versehen ist.
Gegeben Frauenfeld den 6 ten May 1825
Der Landammann,
Präsident des Kleinen Raths,
J. Morell
Der Staatsschreiber,
Müller